AGB´s Erlebnisfreizeiten Kids on Tour e.V.

1.) Anmeldung und Vertragsabschluss
Teilnahmeberechtigt sind Mädchen und Jungen in den angegebenen Altersgruppen. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen können nur nach Absprache und schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter teilnehmen. Der Teilnahmevertrag ist zustande gekommen, wenn die Buchung auf der Homepage von Erlebnisfreizeiten Kids on Tour e.V. mit Sitz in Büdingen Rinderbügen getätigt wurde.

2.) Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der automatisierten Teilnahmebestätigung per Mail ist binnen 14 Tage eine Anzahlung fällig. Die jeweilige Höhe entnehmen sie bitte den Informationen auf der Buchungsbestätigung. Grundsätzlich können Familien mit niedrigem Einkommen oder Hartz4 eine Ermäßigung des Teilnahmebeitrages beantragen. Es ist auch möglich, den Betrag in kleinen Raten zu Überweisen. Beachten sie bitte die Unterstützung über die Ämter z.B. besteht ein Anspruch auf Bildung und Teilhabe. Sprechen Sie uns bitte an, wenn Sie eine ermäßigte Teilnahmegebühr oder den Geschwisterrabatt wünschen. Gerne helfen wir weiter....

3.) Rücktritt, Umbuchung
Ein Rücktritt von einer Freizeit muss schriftlich erfolgen. Tritt der Reiseteilnehmer von der Freizeit zurück, kann nur der Kostenanteil von Verpflegung und Eintrittsgelder zurück erstattet werden. Lässt sich der Reiseteilnehmer mit Zustimmung des Vereins Erlebnisfreizeiten Kids on Tour e.V. durch eine geeignete Person vertreten, so werden lediglich Verwaltungskosten in Höhe von 30,00 € erhoben. Erlebnisfreizeiten Kids on Tour e.V. empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Erlebnisfreizeiten Kids on Tour e.V. kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn a.) der Vertragspartner (Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigter) seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält. b.) die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Ausfall von Betreuern etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. c.) die Mindestteilnahmezahl nicht erreicht wird.

4.) Ausschluss
Der Veranstalter erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten und Gebräuche des Gastlandes respektiert. Wenn sich ein Teilnehmer trotz Abmahnung durch die Betreuer von Erlebnisfreizeiten Kids on Tour e.V. oder seiner Beauftragten nicht als gemeinschaftsfähig erweist, nachhaltig stört, das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt, die Gruppengemeinschaft gefährdet, oder gegen die Gesetze und Sitten und Gebräuche des Gastlandes grob verstößt, gibt der Reiseteilnehmer dem Veranstalter die Möglichkeit, ihn nach Abmahnung ohne Erstattung des Reisepreises von der weiteren Reise auszuschließen und den Reiseteilnehmer nach Hause zu schicken. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers bzw. des gesetzlichen Vertreters. Dazu gehören auch die Kosten für eine Begleitperson, einschließlich der Kosten für den Rücktransport der Begleitperson zum Ferienort. Ein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises besteht in diesem Fall nicht. Zu groben Verstößen gehören auch Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz betreffs Alkohol- und Nikotinmissbrauch und der Besitz oder der Konsum von illegalen Drogen jeglicher Art.

5.) Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Sollte die Freizeit wegen außergewöhnlichen, dringlichen Umständen abgesagt werden müssen, besteht kein Anspruch auf Unterbringung der Kinder oder die Übernahme der Kosten daraus. Die Freizeitkosten werden in diesem Falle jedoch zurückgezahlt.

6.) Haftungsausschluss
Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäck- und Reiseunfallversicherung. Der Teilnehmer haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.

7.) Haftung
Erlebnisfreizeiten Kids on Tour e.V. haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung.

8.) Beschränkung der Haftung
Erlebnisfreizeiten Kids on Tour e.V. haftet nicht für Schäden, die durch die Teilnehmer verursacht wurden. Daher wird eine Privathaftpflichtversicherung empfohlen. Es besteht ebenso keine Unfallversicherung seitens des Vereins.

9.) Gepäckbeförderung
Gepäck wird im normalen Umfang befördert, dies bedeutet pro Person einen Koffer und ein Handgepäckstück. Abweichungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind vom Reiseteilnehmer beim Umsteigen von einem Transportmittel in ein anderes selbst zu beaufsichtigen.

10.) Allgemeines
a.) Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt dem Veranstalter vorbehalten.
b.) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.
c.) Auf den Reisen machen die Teamer zu Illustrationszwecken Fotos von den Teilnehmern und Aktivitäten. Mit der Anmeldung erklären sich die Kunden bereit, diese Bilder zur kostenfreien Verwendung in einem Prospekt, auf Flyern, Plakaten oder auf der Homepage von Erlebnisfreizeiten Kids on Tour e.V. zur Verfügung zu stellen. Mit der Buchung treten Sie alle Bildrechte an Erlebnisfreizeiten Kids on Tour e.V. ab.

11.) Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeben, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Veranstalters maßgebend. Termin- und Programmänderungen sind vorbehalten.